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   BFH, 28.10.1981 - I R 156/78   

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BFH, 28.10.1981 - I R 156/78 (https://dejure.org/1981,936)
BFH, Entscheidung vom 28.10.1981 - I R 156/78 (https://dejure.org/1981,936)
BFH, Entscheidung vom 28. Oktober 1981 - I R 156/78 (https://dejure.org/1981,936)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    ZRFG § 3

Papierfundstellen

  • BFHE 134, 335
  • BStBl II 1982, 88
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 24.07.1980 - IV R 117/77

    ZonenrandförderungsG - Eigentumswohnung - Sonderabschreibung

    Auszug aus BFH, 28.10.1981 - I R 156/78
    Der BFH hat daher § 3 ZRFG als rechtsgültige Vorschrift angesehen, die der Verwaltung einen Ermessensspielraum einräumt (Urteil vom 24. Juli 1980 IV R 117/77, BFHE 131, 356, BStBl II 1980, 762, mit Rechtsprechungshinweisen).

    Nach dem BFH-Urteil vom 28. April 1977 IV R 163/75 (BFHE 122, 121, BStBl II 1977, 553) und der Entscheidung in BFHE 131, 356, BStBl II 1980, 762 ist die in den Richtlinien zum Zonenrandförderungsgesetz (Schreiben des BMWF vom 18. August 1971) enthaltene Regelung, nach der bei "abnutzbaren unbeweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens" die Gewährung von Sonderabschreibungen grundsätzlich auf solche Fälle zu beschränken ist, in denen Gebäude "errichtet" werden, mit den Förderungszielen des Zonenrandförderungsgesetzes vereinbar.

    In der Entscheidung in BFHE 131, 356, BStBl II 1980, 762 ist ergänzend ausgeführt, die "Errichtung" von (neuen) Gebäuden oder Gebäudeteilen sei in aller Regel besser geeignet, die vom Gesetzgeber im Zonenrandgebiet gewünschte Investitionstätigkeit zu fördern als der "Erwerb" bereits vorhandener Gebäude.

  • BFH, 28.04.1977 - IV R 163/75

    Sonderabschreibungen nach § 3 ZRFG bei der Anschaffung neu errichteter

    Auszug aus BFH, 28.10.1981 - I R 156/78
    Nach dem BFH-Urteil vom 28. April 1977 IV R 163/75 (BFHE 122, 121, BStBl II 1977, 553) und der Entscheidung in BFHE 131, 356, BStBl II 1980, 762 ist die in den Richtlinien zum Zonenrandförderungsgesetz (Schreiben des BMWF vom 18. August 1971) enthaltene Regelung, nach der bei "abnutzbaren unbeweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens" die Gewährung von Sonderabschreibungen grundsätzlich auf solche Fälle zu beschränken ist, in denen Gebäude "errichtet" werden, mit den Förderungszielen des Zonenrandförderungsgesetzes vereinbar.
  • BFH, 26.07.1972 - I R 158/71

    Gerichtliche Prüfung - Ablehnung eines Billigkeitserlasses - Unterlassung eines

    Auszug aus BFH, 28.10.1981 - I R 156/78
    Darin besteht das Wesen einer Ermessensentscheidung (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. Juli 1972 I R 158/71, BFHE 106, 489, BStBl II 1972, 919; Tipke/Kruse, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, Kommentar, 10. Aufl., § 5 AO 1977 Rdnr. 8).
  • BFH, 09.07.1970 - IV R 34/69

    Bewohner des Zonenrandgebiets - Sonderabschreibungen auf Investitionen -

    Auszug aus BFH, 28.10.1981 - I R 156/78
    Der BFH sah in der Entscheidung vom 9. Juli 1970 IV R 34/69 (BFHE 99, 448, BStBl II 1970, 696) den § 131 AO nicht als eine ausreichende Rechtsgrundlage für die in den Verwaltungserlassen vorgesehenen Vergünstigungen an.
  • BFH, 28.02.1980 - IV R 19/78

    Gewährung von Sonderabschreibungen - Steuerfestsetzungsverfahren -

    Auszug aus BFH, 28.10.1981 - I R 156/78
    Durch Urteil des BFH vom 28. Februar 1980 IV R 19/78 (BFHE 130, 244, BStBl II 1980, 528) ist klargestellt, daß über den Antrag auf Gewährung von Sonderabschreibungen nach § 3 ZRFG in einem besonderen Verfahren außerhalb der Steuerfestsetzung (einheitlichen Gewinnfeststellung) zu entscheiden ist, diese Entscheidung aber mit der Steuerfestsetzung (Gewinnfeststellung) verbunden werden kann und ferner, daß außergerichtliche Rechtsbehelfe gegen diese Entscheidung seit Inkrafttreten der Abgabenordnung als Beschwerde anzusehen sind.
  • BFH, 02.04.1980 - IV R 48/78

    Stille Reserve - Ersatzwirtschaftsgut - Sonderabschreibung - Ermessensfehler des

    Auszug aus BFH, 28.10.1981 - I R 156/78
    Die Behörde hat nach pflichtgemäßem Ermessen zu prüfen, ob im Einzelfall die begehrten Sonderabschreibungen dem Grund und der Höhe nach zu bewilligen sind (BFH-Urteil vom 2. April 1980 IV R 48/78, BFHE 130, 486, BStBl II 1980, 584).
  • BFH, 27.07.1977 - I R 169/74

    Überschreiten des Ermessens - Finanzbehörde - Zulassung von Sonderabschreibungen

    Auszug aus BFH, 28.10.1981 - I R 156/78
    Nach der Entscheidung des Senats vom 27. Juli 1977 I R 169/74 (BFHE 123, 327, BStBl II 1978, 10) überschreiten die Finanzbehörden das ihnen in § 3 ZRFG eingeräumte Ermessen nicht dadurch, daß sie Sonderabschreibungen nur für neue, nicht auch für gebrauchte bewegliche Wirtschaftsgüter zulassen.
  • BFH, 10.02.1988 - VIII R 159/84

    Ermessensfehler - Sonderabschreibungen - Versagung - Brauerei - Verpachtete

    Dies folgt insbesondere aus dem Wortlaut und der Entstehungsgeschichte des § 3 ZRFG sowie seiner Anlehnung an die Regelung des Billigkeitserlasses in § 163 AO 1977 bzw. § 131 der Reichsabgabenordnung - AO - (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. Oktober 1981 I R 156/78, BFHE 134, 335, BStBl II 1982, 88).
  • BFH, 21.04.1983 - IV R 143/79

    Zonenrandgebiet - Ermessensausübung - Sonderabschreibung - Stillegung einer

    Die Vorschrift des § 3 ZRFG enthält einen Ermessensrahmen, innerhalb dessen die Finanzbehörden die Gewährung von Sonderabschreibungen auch von Voraussetzungen abhängig machen können, die im Gesetz selbst nicht genannt werden, sofern sich dies als sachgerechte Ermessensausübung darstellt (vgl. BFH-Urteile vom 24. Juli 1980 IV R 117/77, BFHE 131, 356, BStBl II 1980, 762, und vom 28. Oktober 1981 I R 156/78, BFHE 134, 335, BStBl II 1982, 88).

    Diese Regelung ist mit den Förderungszielen des ZRFG vereinbar und daher sachgerecht; denn die "Errichtung" von (neuen) Gebäuden oder Gebäudeteilen ist in aller Regel besser geeignet, die vom Gesetzgeber gewünschte Investitionstätigkeit im Zonenrandgebiet zu fördern als der "Erwerb" bereits vorhandener Gebäude (Urteile in BFHE 122, 121, BStBl II 1977, 553; BFHE 131, 356, BStBl II 1980, 762, und in BFHE 134, 335, BStBl II 1982, 88).

    Deshalb soll derjenige, der bereits vorhandene Gebäude aus stillgelegten oder von der Stillegung bedrohten Betrieben zur gewerblichen Nutzung erwirbt, in ähnlicher Weise gefördert werden wie derjenige, der ein neues Gebäude erstellt (vgl. hierzu auch Urteil in BFHE 134, 335, BStBl II 1982, 88; Sauer, Finanz-Rundschau 1978, 186).

  • BFH, 21.04.1983 - IV R 60/80

    Ermessensüberschreitung - Sonderabschreibung - Zonenrandgebiet -

    Die Vorschrift des § 3 ZRFG enthält einen Ermessensrahmen, innerhalb dessen die Finanzbehörden die Gewährung von Sonderabschreibungen auch von Voraussetzungen abhängig machen können, die im Gesetz selbst nicht genannt werden, sofern sich dies als sachgerechte Ermessensausübung darstellt (vgl. BFH-Urteile vom 24. Juli 1980 IV R 117/77, BFHE 131, 356, BStBl II 1980, 762, und vom 28. Oktober 1981 I R 156/78, BFHE 134, 335, BStBl II 1982, 88).
  • BFH, 10.04.1984 - VIII R 218/79

    Sonderabschreibung - Versagung von Sonderabschreibungen - Widerruf von

    Der I. Senat hat für den hier gegebenen Fall, daß auch die Beschwerdeentscheidung vor dem 1. Januar 1977 ergangen ist, sogar ausgeführt, es lasse sich die Auffassung der Finanzverwaltung vertreten, daß das Beschwerdeverfahren gegeben sei (Urteil vom 28. Oktober 1981 I R 156/78, BFHE 134, 335, BStBl II 1982, 88).
  • FG Hessen, 12.12.2000 - 12 K 129/96

    Zonenrandförderung; Auflösende Bedingung; Behaltensdauer; Grundlagenbescheid;

    Da es sich bei dem Bewilligungsbescheid um einen Grundlagenbescheid für die Steuerfestsetzung bzw. Gewinnfeststellung handelt, über den in einem besonderen Verfahren außerhalb der Steuerfestsetzung/Gewinnfeststellung entschieden wird und der - als Ermessensentscheidung - bis zum 31.12.1995 im Rahmen des Beschwerdeverfahrens in vollem Umfang durch die vorgesetzte Behörde kontrolliert werden konnte (vgl. BFH-Urteil vom 28.10.1981 I R 156/78, BStBl II 1982, 88), erscheint es folgerichtig und zweckmäßig, die Frage des Wegfalls der mit diesem Bescheid verbundenen auflösenden Bedingung - auch wenn der bewilligenden Behörde insoweit kein Ermessen zusteht (BFH in BFH/NV 1995, 279) - analog zum Bewilligungsverfahren ebenfalls in einem von der Steuerfestsetzung bzw. Gewinnfeststellung unabhängigen, eigenständigen Verfahren zu klären und dem Steuerpflichtigen insoweit die Möglichkeit einzuräumen, die abschließende Verwaltungsentscheidung gerichtlich überprüfen zu lassen.
  • BFH, 06.07.1983 - I R 252/82

    Ermessensüberschreitung - Sonderabschreibung - Abnutzbare unbewegliche

    a) In der Entscheidung vom 28. Oktober 1981 I R 156/78 (BFHE 134, 335, BStBl II 1982, 88), auf die auch das FG hingewiesen hat, hat der erkennende Senat ausführlich dargelegt, daß die nach § 3 ZRFG zu erlassenden Entscheidungen der Finanzverwaltung Ermessensentscheidungen sind.
  • BFH, 21.10.1986 - VII R 10/83

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Revision - Erforderlichkeit einer

    Das Wesen einer Ermessensentscheidung besteht darin, daß der Verwaltung innerhalb abgesteckter Grenzen ein Spielraum eingeräumt ist, innerhalb dessen sie unter einer Mehrzahl zulässiger Verhaltensweisen wählen kann (Urteile des BFH vom 28. Oktober 1981 I R 156/78, BFHE 134, 335, BStBl II 1982, 88, mit Hinweisen, und vom 6. Juli 1983 I R 252/82, BFHE 139, 113, BStBl II 1983, 699).
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